Allgemeine Geschäftsbedingungen Registrierung

Vorwort

Adlermedien c/o Daniel Adler erstellt ein Kneipenquartett mit Fokus auf die Heidelberger Bar- & Gastronomieszene. Das Kneipenquartett „Kneipenaffe“ besteht aus 32 Spielkarten. Jede Spielkarte steht repräsentativ für einen Heidelberger Gastronomiebetrieb und enthält mindestens einen und maximal 2 Gutscheine/Rabattangeboten. Ausgenommen hiervon sind gemeinnützige Einrichtungen. Der Kneipenaffe wird im Heidelberger Groß- & Einzelhandel, sowie in den teilnehmenden Gastronomiebetrieben zu einem Maximalpreis von 11,90€ € (inkl. gesetzlicher MwSt) verkauft. Adlermedien kann den Verkaufspreis frei gestalten. Vertragspartner

Zwischen

Adlermedien
c/o Daniel Adler
Carl-Theodor-Straße 7
68723 Schwetzingen

– Herausgeber –

und siehe unter Punkt eins des Vertragformulars „1. BÜROKRAM“, nachfolgend Anbieter genannt.

– Anbieter –

werden folgende Nutzungsbedingungen vereinbart:

 

1. Einverständnis zur Veröffentlichung | Der unter Punkt 1. geführte Anbieter ist damit einverstanden, dass die unter den Punkten 2., 3., und 4. genannten
und zur Verfügung gestellten Daten, Links, Bilddaten und Logodatein im Rahmen aller Aktivitäten des Kneipenaffen veröffentlicht und genutzt werden dürfen.
Darüber hinaus versichert er, dass ihm die Bildnutzungsrechte gehören oder ihm die Genehmigung zur Nutzung vom Urheber vorliegt.
Aktivitäten: Folgenden Aktivitäten zur Bewerbung des Quartetts wird zugestimmt: Print & Druck des Kneipen-Quartetts, Vertriebs & Werbematerialen
On- & Offline, Online Medien, Social Media Aktivitäten. Die Frequenz wird vom Herausgeber festgelegt. Alle weiteren Aktivitäten müssen abgestimmt werden. Geplant ist eine Druckauflage von 5.000 Stück.

2. Dauer | Die erste Auflage des Kneipenaffen erscheint am 14.02.2019 und wird eine Gültigkeit 2 Jahren haben. Die Laufzeit des Vertrags erstreckt sich
somit bis zum 14.02.2021. Der Anbieter gewährt die Gültigkeit, seiner angebotenen Specials/Angebot über diese Laufzeit.

3. Kosten | Für den Anbieter fallen keinerlei Kosten an.

4. Specials | Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Specials müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer (bis zum 14.02.2021) bei Vorlage durch einen Kunden im Betrieb angenommen und eingelöst werden. Nicht kostenfreie Angebote/Rabattgutscheine werden gemäß der Speisen- und Getränkekarte abgerechnet. Es gibt keine gesonderten Preise für Kunden, welche den Kneipenaffen nutzen. Bei der Bestellung oder vor Nutzung des Specials/Angebots muss das Personal des Betriebs auf die Nutzung des Specials/Angebots des Kneipenaffen vorab hingewiesen werden.
Die Specials müssen bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang für Kunden mit oder ohne Kneipen-Quartett während der aktuellen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird. Wird vom Gutschein-Nutzer explizit ein separater Raum für Feierlichkeiten angemietet, haben die Specials des Kneipenaffen für diese Gesellschaft ebenfalls keine Gültigkeit. Darüber hinaus entstehen bei der Einlösung des Specials/Angebots dem Kneipenaffen-Nutzer keinerlei Nachteile in Qualität, Quantität, Service, etc. durch den Anbieter. Eine Barauszahlung des Rabattes ist nicht möglich.

5. weitere Pflichten | Der Anbieter verpflichtet sich als Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Quartett:

  • die Bekanntmachung der Teilnahme am Kneipenaffen über die eigenen Medienkanäle (Facebook, Instagram, Website)
  • Grafiken hierfür werden kostenfrei
    vom Kneipenaffen zur Verfügung gestellt.
  • zur Auslage von hochwertigen Flyern
  • Verlinkung auf der Website, wenn vorhanden
  • Die Pflichten können nach und nach erfüllt werden und dienen dem Erfolg des Gesamtprojekts.

6. Kündigung des Vertrags | Eine Kündigung durch den Anbieter nach Druckfreigabe ist nach § 649 BGB ausgeschlossen. Der Termin zur Druckfreigabe wird

durch Adlermedien c/o Daniel Adler bestimmt.

7. Vertragsänderungen | Gewünschte Änderungen, Ergänzungen & Verzicht auf die Schriftform durch den Anbieter bedürfen der Schriftform.

8. Erfüllungsort | Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist bei Anbieter und Herausgeber Schwetzingen.

9. Rücktritt & Entschädigung | Der Anbieter verpflichtet sich, die Specials, die in diesem Vertrag unter Punkt 3. definiert sind, über die Vertragslaufzeit von 2 Jahren (bis zum 14.02.2021) anzunehmen. Sollte der Anbieter der Verpflichtung nicht nachkommen, so wird eine Vertragsstrafe von 5.000,00€ (fünftausend EURO) fällig. Bei Auflösung des Betriebs/Geschäfts wird keine Vertragsstrafe fällig.

10.Salvatorische Klausel | Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach Sinn und Zweck dieses Vertrags bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Kommt keine Einigung zustande, gilt ergänzend das Gesetz.